Blaue Karte, das Bootshaftpflicht-Auslandszertifikat für Sportboote

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Wer sein Sportboot im Urlaub nutzt, benötigt in vielen Urlaubsländern den Nachweis einer ausreichend hohen Haftpflichtversicherung. Dieses Auslandszertifikat, früher Blaue Karte genannt, ist ganz wichtig, denn ohne drohen unangenehme Bußgelder bis hin zur Beschlagnahme des Bootes.

Wo bekomme ich die Haftpflichtbestätigung für das Ausland?
Das Sportboot-Auslandszertifikat sendet dein Versicherer automatisch mit der Jahresrechnung oder auf Anfrage zu. Bitte achte auf die folgenden Punkte:

Vollständige und richtige Angaben
Bootsname, Kennzeichen, Stärke und Seriennummern soweit erforderlich. Am besten zu Saisonbeginn die Richtigkeit prüfen, sonst “rutscht” der neue Motor oder das geänderte Kennzeichen durch und wird erst bei einer Kontrolle bemerkt! Auslandszertifikat solltest Du rechtzeitig beantragen, am besten zwei Wochen vor Abfahrt. Bei der Beantragung einer Bootshaftpflicht gleich die Urlaubsziele mit angeben.

Auslandszertifikat

Geltungsbereich und Besonderheiten

International

Dieses Zertifikat ist 10-sprachig,  darunter auch in kroatischer und griechischer Sprache,  und kann in den verschiedensten Ländern eingesetzt.

Italien

Höhere Mindestdeckungssummen für Sportboote in Italien ab Sommer 2022 erforderlich!
Mit Gesetzesblatt wurden in Italien neue Versicherungssummen vorgeschrieben. Die bisherigen Versicherungssummen sind deshalb nicht mehr ausreichend und müssen erhöht werden.
Die Mindest-Deckungssummen betragen in Italien:
6.450.000,- EUR für Personenschäden (bisher 6,07 Mio EUR)
1.300.000,- EUR für Sachschäden (bisher 1,22 Mio EUR)

Fazit: Die bisherigen Tarife mit 6 Millionen oder 7,5 Millionen EUR pauschal für Personen- und Sachschäden reichen nicht mehr aus.

Wir empfehlen Tarife in der Sportboot-Haftpflichtversicherung mit folgenden Summen:

8.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden

10.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden
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Damit sind Bootsnutzer auch in Italien richtig versichert.

 Alte Regelung 2017 bis Sommer 2022:

6.070.000,- EUR für Personenschäden (bisher 6,07 Mio EUR)
1.220.000,- EUR für Sachschäden (bisher 1,22 Mio EUR)

Bitte überprüfe die bestehende Bootshaftpflicht auf die richtige Höhe der Versicherungssumme.

Spanien

Die spanische Auslandsbestätigung erfolgt allein in spanischer Sprache.

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Sonderregelungen

Für manche Gewässer bestehen Sonderregelungen, die unbedingt zu beachten sind

Bestimmte Seen in Frankreich

Für bestimmte einzelne Seen in Frankreich wird eine besondere Bestätigung in französischer Sprache ausgestellt.

Schweiz

Ausländische Boote, die nur im Urlaub genutzt werden, erhalten eine begrenzte Erlaubnis. Wird ein Boot in der Schweiz fest angemeldet, registriert, ist die Bestätigung einer Schweizer Versicherungsgesellschaft notwendig. Eine internationale Bestätigung eines deutschen Versicherers ist dann nicht mehr ausreichend!

Griechenland

Manche Versicherer stellen eine gesonderte einzelne Blaue Karte für Griechenland aus.

Muster, Auszug Auslandsbestätigung Italien

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Regelungen für Beiboote, Jetski und Bootstrailer

Beiboot
Kommst Du mit dem einem Beiboot in eine Kontrolle, kann ebenfalls nach der Haftpflichtbestätigung gefragt werden, wie bei einem großen Boot. Der Hinweis, es handele sich „nur“ um ein kleines Beiboot, wird nicht immer vor Strafe schützen. Ob Du nur schnell ein paar Brötchen an Land holen wolltest, wird ebenfalls niemanden interessieren.
Tip: Gib bei Antragstellung Beiboote mit Motor an und lass Dir hierfür eine zusätzliche Bestätigung ausstellen.

Auslandsbestätigung Bootshaftpflicht für Jetski
Als motorisierte Wasserfahrzeuge sollten jetski grundsätlich versichert sein, siehe Jetski-Versicherung. Bei konsequenter Umsetzung kann dann ebenfalls die Auslandsbestätigung abgefordert werden. Fordere das Auslandszertifikat deshalb in gleichem Maße für Jetski an. Ersparte Bußgelder lassen sich abends leicht in der Hafenbar vernichten

Bootstrailer
Es ist schon vorgekommen, dass die Blaue Karte für den Bootstrailer verlangt wird, beispielsweise in Slowenien. Lass Dir in solchen Fällen eine Bestätigung des Autoversicherers ausstellen oder den Trailer im Zertifikat des Bootsversicherers eintragen, vorausgesetzt der Bootstrailer ist nach Tarif mitversichert.

Fazit: Werden die erforderlichen Haftpflichtbestätigungen rechtzeitig und vor allem richtig beantragt, soll einem stressfreien Bootsurlaub nichts mehr im Wege stehen. Viele Versicherer stellen das Auslandszertifikat/ die Blaue Karte automatisch aus. Auch wenn die „Blaue Karte“ sich als Bezeichnung durchaus etabliert hat, erfolgt die Ausstellung seit Jahren meist auf weißem Papier. Das liegt einfach am “Workflow”.